Geschäftsbericht 2016 der bauverein AG 49
Anhang für das
Geschäftsjahr 2016
Allgemeine Angaben
Grundlagen
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 wurde nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) vom 25.5.2009 und des am 22.7.2015 verkündeten
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung der besonderen
Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) orientiert
sich abweichend von § 266 und § 275 HGB an der Verordnung über Formblätter für
die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22.9.1970,
zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 12 G der Verordnung vom 17.7.2015.
Die Gliederung der Bilanz wurde außerdem nach § 265 Abs. 5 HGB um den Posten
„Verbindlichkeiten aus Vermietung“ erweitert.
Der Verbindlichkeitsspiegel wurde gemäß Vorgaben nach BilRUG geändert, dadurch
entfällt der Ausweis der Fristigkeit 1 bis 5 Jahre.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten „Erträge aus
Zuschreibungen auf Finanzanlagen“ erweitert.
Die Gesellschaft hat die Regelung des BilRUG im Berichtsjahr erstmals angewendet,
woraus sich entsprechende Änderungen in der Darstellung des GuV-Gliederungs-
schemas ergeben. So wurde insbesondere die Position „Ergebnis nach Steuern“
eingefügt.
Mit Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zum 01.01.2016
wurde der Begriff „außerordentliche Erträge“ als GuV-Posten gestrichen. Aufgrund
dieser Veränderung wurde diese GuV-Position aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe
von 141,9 TEUR in die Position der sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert.
Nach der Anpassung (gemäß BilRUG) hat sich die Position der sonstigen betrieblichen
Erträge von 10.974,3 TEUR auf 11.116,2 TEUR erhöht.