Bericht über das 152. Geschäftsjahr
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit ihren Nominalwerten
angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der Richttafeln 2005 G nach
Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Anwendung eines durchschnittlichen Zinssatzes für
7 Jahre von 3,24 % (i. Vj. 3,89 %) und für 10 Jahre von 4,01 % und einer Dynamisierung
von 2,50 % (i. Vj. 2,00 %) ermittelt. Dabei wurde das Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2
HGB in Anspruch genommen (pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren).
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich der Abzinsung der Pensionsrückstellung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag von 2.537,9 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Zur Berücksichtigung der den Versorgungszusagen inhärenten Dynamik aus der
zukünftigen Entwicklung der Gehälter und Renten wurde zur Bewertung der Rückstellungen
für Pensionen die Projected Unit Credit Method analog IAS 19 angewandt.
Die Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte unter Berücksichtigung
eines Gehaltstrends von 2,50 % (i. Vj. 2,00 %) und eines Rechnungszinsfußes
von 1,67 % (i. Vj. 2,22 %) nach der Stellungnahme des IDW RS HFA 3.
Die in Vorjahren gebildeten Aufwandsrückstellungen für Instandhaltung wurden teilweise
beibehalten und werden in zukünftigen Geschäftsjahren bestimmungsgemäß
verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kauf-
männischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem der Laufzeit entsprechenden Jahreszins abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
52 Jahresabschluss 2016