Geschäftsbericht 2016 der bauverein AG 67
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der bauverein AG in der durch das Gesetz vorgeschriebenen
Form überwacht. Er ist vom Vorstand durch allgemeine Vierteljahresberichte,
durch Sonderberichte und durch eingehende Vorträge in den Sitzungen des
Aufsichtsrates unterrichtet worden. Im Geschäftsjahr 2016 haben fünf Sitzungen stattgefunden.
Darüber hinaus fanden fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses sowie drei
Sitzungen des Personalausschusses statt.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung wurden durch die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB versehen. In dem Prüfungsbericht
wird festgestellt,
dass Vorstand und Aufsichtsrat den ihnen durch Gesetz, Satzung
und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben nachgekommen sind und dass die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit
geführt wurden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht
geprüft und in seiner Sitzung am 23. Juni 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung
des Jahresüberschusses an.
Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer mit dem folgenden Bestätigungsvermerk
versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft
nicht unangemessen hoch war.“
Nach eigener Prüfung bestätigt der Aufsichtsrat die Richtigkeit des Vermerks. Ferner
erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts
keine Einwendungen gegen die dort enthaltene Schlusserklärung des
Vorstandes über die Angemessenheit der Gegenleistung, welche die Gesellschaft bei
mit verbundenen Unternehmen getätigten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum
erhalten hat.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern für die im Jahr 2016 geleistete Arbeit.
Darmstadt, den 23. Juni 2017
Der Aufsichtsrat
Ctirad Kotoucek
Aufsichtsratsvorsitzender