
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wesentlichen Fragen bezüglich Ihrer Wohnung, angefangen bei Themen wie Haustierhaltung, Notfällen bis hin zur Mülltrennung. Sollte Ihr Anliegen in unseren FAQ's nicht beantwortet werden, steht Ihnen unser Service Center gerne telefonisch unter (06151) 2815-444 oder per E-Mail unter info(at)bauvereinag.de zur Verfügung.
Wer eine Wohnung mietet, zahlt nicht nur die Kaltmiete, sondern auch Neben- beziehungsweise Betriebskosten. Wie lese ich die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung? Welche Kosten zählen überhaupt dazu? Wie entsteht eine Nachzahlung / Guthaben? Antworten auf diese Fragen finden Sie in den folgenden Dokumenten.
Bitte achten Sie auf einen pünktlichen Mietzahlungseingang bis zum 3. Werktag des Monats. Wenn doch einmal Mietrückstände auflaufen sollten, wenden Sie sich schnellstmöglich per E-Mail an forderungsmanagement(at)bauvereinag.de.
Sie können uns auf mehreren Wegen erreichen: Entweder Sie rufen unser Service Center unter der (06151) 2815 -444 an, oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)bauvereinag.de, oder per Post an: bauverein AG, Siemensstraße 20 in 64289 Darmstadt. Natürlich können Sie auch gerne persönlich während unserer Sprech- und Öffnungszeiten vorbeikommen und uns Ihr Anliegen mitteilen. Damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können, benötigen wir Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Ihre Mietkontonummer und -daten. Ihre Mietkontonummer besteht aus 4 Nummernblöcken, die durch einen Punkt abgetrennt sind (Beispiel: 0480.0120.0221.10). Ihre Mietkontodaten können Sie Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Betriebskostenabrechnung entnehmen.
Seit dem Jahr 2002 gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt also dieser Zeitraum. Eine Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder mündlich ist unwirksam. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Bitte achten Sie darauf, dass alle im Mietvertrag genannten Personen die Kündigung unterschreiben und die Kündigung rechtzeitig bei der bauverein AG eingeht. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel - also bitte rechtzeitig losschicken.
Nichts ist individueller als das Lärmempfinden. So kann das, was von einem selbst nicht als Lärm wahrgenommen wird, von anderen Menschen durchaus als störend empfunden werden. „Leben und leben lassen“ ist immer noch die Basis für ein gutes Miteinander und eine funktionierende und verständnisvolle Hausgemeinschaft. Leider sieht die Realität manchmal anders aus. Allem Verständnis und aller Toleranz zum Trotz kann es vorkommen, dass bezüglich des Themas „Lärm“ keine gütliche Einigung zwischen den Nachbarn mehr möglich ist. Die bauverein AG bietet daher ihren Mieterinnen und Mietern im Stadtgebiet von Darmstadt (exklusive des Stadtteils DA-Wixhausen), in Griesheim und Pfungstadt den Service des Lärmtelefons. Die fachlich geschulten Lärmtelefonberater sind täglich von 20:00 – 24:00 Uhr unter der Rufnummer (06151) 2815 599 erreichbar und kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause. Dieser Service ist für unsere Mieter kostenfrei. Weitere Informationen zum Lärmtelefon erhalten Sie zwischen 7:30 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer: (06151) 2815 498.
Die Tierhaltung ist bei der bauverein AG fair geregelt. Kleintiere wie z.B. Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, solange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarschaft nicht stören. Bei Hunden und Katzen liegt der Fall anders – diese Tiere müssen bei der bauverein AG gemeldet werden und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Der Großteil der bauverein-Liegenschaften ist mit SAT-Anlagen und / oder Kabel-TV ausgestattet. Das Aufstellen und Anbringen eigener SAT-Anlagen ist nicht gestattet. Bei Fragen bezüglich des TV-Empfangs wenden Sie sich an unser Service Center. Telefon: (06151) 2815 444.
Mit der richtigen Mülltrennung leisten Sie nicht nur einen großen Beitrag für die Umwelt, Sie können auch ganz konkret Geld sparen. Denn wenn in der Gelben oder der Blauen Tonne andere Abfälle als vorgesehen entsorgt werden, fallen zusätzliche Kosten an. Die zahlen Sie als Mieterin oder Mieter. Deshalb sollten Sie Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne und Ihren Papiermüll in der Blauen Tonne entsorgen. In die Recyclingtonne kommen Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium, Verbundstoffe und Styropor. In die Papiertonne gehören Zeitungen, Zeitschriften, Papier- und Pappverpackungen.
Welcher Müll in welche Tonne gehört und welcher nicht, erfahren Sie in unserem Plakat "Richtig Müll trennen".
Die Hausreinigung wird in den Liegenschaften der bauverein AG entweder von der Hausgemeinschaft selbst durchgeführt oder aber eine externe Reinigungsfirma ist mit der Reinigung der Gemeinschaftsflächen beauftragt.
Sollte sich eine Hausgemeinschaft dazu entscheiden, die Hausreinigung von einer Firma durchführen zu lassen, so kann dies – bei schriftlicher Zustimmung aller Mieter – beim zuständigen Vermieter beantragt werden.
Liegenschaften mit privater Hausreinigung:
Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen wird wöchentlich und abwechselnd durch die Mieter auf gleichen Stockwerken durchgeführt. Hierbei sind der Flur der eigenen Etage, Treppen, Geländer und Fenster im Treppenhaus bis zum darunterliegenden Stockwerk sowie Gänge und Vorplätze zu reinigen. Jeder Mieter ist zur kleinen turnusmäßigen Hausreinigung (wöchentlich im Wechsel mit den Etagennachbarn) sowie (je nach Liegenschaft) zur großen Hausreinigung verpflichtet. Welcher Mieter wann an der Reihe ist, regelt ein Umlaufplan, der am „Schwarzen Brett“ oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle im Haus ausgehängt ist.
Liegenschaften mit gewerblicher Hausreinigung:
Die Hausreinigung erfolgt im wöchentlichen Turnus durch eine externe Firma. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mietparteien umgelegt. Um die ordnungsgemäße Hausreinigung für die Bewohner sicherzustellen, wird die Arbeitsqualität der beauftragten Reinigungsfirmen in regelmäßigen Abständen überprüft. Dafür finden zum einen unangekündigte Kontrollen in den Liegenschaften statt, zum anderen sind die Firmen dazu verpflichtet, wöchentliche Leistungsnachweise an das Facilitymanagement der bauverein AG zu senden.
Sie haben noch weitere Fragen zur Hausreinigung? Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vermieter, er hilft Ihnen gerne weiter!
Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Für ein harmonisches ‚Miteinander‘“.
Sie möchten Ihre größere Wohnung gegen eine kleinere tauschen und am Wohnungstauschprogramm teilnehmen? Das Wohnungstausch/Umzugsprämien-Programm ist an feste Bedingungen geknüpft. Alle Informationen und Vorteile auf einen Blick finden Sie hier:
Sie möchten eine geförderte Wohnung beantragen und prüfen, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält? Die Vergabe ist an feste Bedingungen geknüpft. Alle Informationen und Voraussetzungen auf einen Blick finden Sie hier:
Infoblatt Einkommensgrenzen (PDF)
Zusätzlich erhalten Sie Beratung und weiterführende Informationen über das Digitale Rathaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
https://digitales-rathaus.darmstadt.de/kategorien/kontaktpersonen/wohnungsvermittlungsstelle
Hinweis: Die Fördervoraussetzungen (z. B. Einkommensgrenzen, Haushaltsgrößen, notwendige Unterlagen) werden von der Stadt bzw. dem Land vorgegeben und können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung die aktuell gültigen Angaben im Digitalen Rathaus und im Infoblatt.
Bei Bränden oder Explosionen rufen Sie bitte direkt die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112. Bei technischen Notfällen, etwa einem Rohrbruch oder einer Rohrverstopfung, wenn die Wohnung ohne Strom ist oder es Probleme mit der Heizung oder der Wasserversorgung gibt, rufen Sie bitte das Service Center Telefon (06151) 2815 444 der bauverein AG an.
Bei Notfällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der bauverein AG steht Ihnen die Firma Sicherheitsdienst Conrad GmbH telefonisch zur Verfügung. Diese organisiert alle notwendigen Schritte für Sie. Telefon 0800-8 600 500 (kostenfrei).
Sie haben einen Schaden innerhalb Ihrer Wohnung oder haben ein Anliegen, das Haus oder Grundstück/Grünfläche betrifft? Dann wenden Sie sich direkt an unser Service Center. Telefon (06151) 2815 444 oder melden Sie den Schaden über "Schadensmeldung".
Ja, Sie können die Wohnung grundsätzlich schon vor dem vertraglichen Mietende verlassen. Ihr Mietvertrag endet dadurch jedoch nicht automatisch früher und die volle Zahlungspflicht (Warmmiete inkl. anteiliger Betriebs-/Nebenkosten) besteht auch weiterhin. Beachten Sie bitte, dass auch weiterhin Ihre Obhutspflicht für die Wohnung besteht (insbes. Beheizung in den Wintermonaten) und ggf. auch die Hausreinigung durchgeführt werden muss.
Die frühere Schlüsselabgabe allein beendet das Mietverhältnis nicht automatisch. Maßgeblich bleibt das vertraglich vereinbarte Mietende oder eine gesonderte Vereinbarung.
Bei einer freifinanzierten Wohnung können Sie Interessenten vorschlagen. Ob und an wen die Wohnung neu vermietet wird, entscheidet der Vermieter im Rahmen des regulären Vermietungsprozesses. Es besteht keine Verpflichtung, einen vorgeschlagenen Nachmieter zu übernehmen. Die Entscheidung über die Neuvermietung liegt beim Vermieter.
Bei einer öffentlich geförderten Wohnung gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Ein Nachmietervorschlag ist hier in der Regel nicht möglich da eine Freimeldung der Wohnung an die jeweilige Stadt/Gemeinde erfolgt, die für die Wohnung berechtigte Personen, die die Voraussetzungen für den Bezug erfüllen, vorschlägt.
Sofern zu einem früheren Zeitpunkt ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag möglich, dies ist jedoch mit dem Vermieter abzustimmen.
Folgende Unterlagen sind bei uns einzureichen:
- Selbstauskunft „Interessentenbogen Wohnen“
- Die letzten drei Einkommensnachweise
- Identitätsnachweis
- Bonitätsabfrage (erfolgt durch die bauverein AG)
Die Unterlagen übermitteln Sie bitte unter dem Betreff Ihrer Mietkontonummer an neukunden(at)bauvereinag.de.
Ja, solche privaten Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich sofern bis zum Neubezug nicht noch umfangreichere Arbeiten in der Wohnung stattfinden müssen. Sie sollten jedoch schriftlich dokumentiert und dem Vermieter benannt werden. Falls Einbauten betroffen sind, die die Wohnung verändern, sollte dies zusätzlich mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Prüfung offener Punkte zurückgezahlt. Dazu können zum Beispiel die Wohnungsrückgabe, eventuelle Forderungen und noch offene Abrechnungen gehören. Bestehen keinerlei Forderungen, so werden 70 % der Kaution innerhalb 6 Wochen nach Auszug ausgezahlt. Die weiteren 30 % werden bis zur letzten Betriebskostenabrechnung im Folgejahr einbehalten und abschließend ausbezahlt/verrechnet.
Ja, ein angemessener Teil (30 %) kann vorübergehend einbehalten werden, wenn noch offene (Betriebskosten-)Abrechnungen anstehen oder berechtigte Forderungen zu erwarten sind.
Sie erhalten zusammen mit der Kündigungs-Bestätigung ein Kautionsformular. Dieses ist unbedingt vollständig mit Ihren aktuellen Kontodaten auszufüllen und an die bauverein AG zu übermitteln.