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Rund-um-die-Uhr-Service für Ihre Mieteranliegen

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Wie erreiche ich die bauverein AG?

Sie können uns auf mehreren Wegen erreichen: Entweder Sie rufen unser Service Center unter der (06151) 2815 -444 an, oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)bauvereinag.de, oder per Post an: bauverein AG, Siemensstraße 20 in 64289 Darmstadt. Natürlich können Sie auch gerne persönlich während unserer Sprech- und Öffnungszeiten vorbeikommen und uns Ihr Anliegen mitteilen. Damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können, benötigen wir Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Ihre Mietkontonummer und -daten. Ihre Mietkontonummer besteht aus 4 Nummernblöcken, die durch einen Punkt abgetrennt sind (Beispiel: 0480.0120.0221.10). Ihre Mietkontodaten können Sie Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Betriebskostenabrechnung entnehmen.

Wie kündige ich meine Wohnung?

Seit dem Jahr 2002 gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt also dieser Zeitraum. Eine Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder mündlich ist unwirksam. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Bitte achten Sie darauf, dass alle im Mietvertrag genannten Personen die Kündigung unterschreiben und die Kündigung rechtzeitig bei der bauverein AG eingeht. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel - also bitte rechtzeitig losschicken.

Wie gehe ich mit Nachbarschaftskonflikten und Lärm um?

Nichts ist individueller als das Lärmempfinden. So kann das, was von einem selbst nicht als Lärm wahrgenommen wird, von anderen Menschen durchaus als störend empfunden werden. „Leben und leben lassen“ ist immer noch die Basis für ein gutes Miteinander und eine funktionierende und verständnisvolle Hausgemeinschaft. Leider sieht die Realität manchmal anders aus. Allem Verständnis und aller Toleranz zum Trotz kann es vorkommen, dass bezüglich des Themas „Lärm“ keine gütliche Einigung zwischen den Nachbarn mehr möglich ist. Die bauverein AG bietet daher ihren Mieterinnen und Mietern im Stadtgebiet von Darmstadt (exklusive des Stadtteils DA-Wixhausen), in Griesheim und Pfungstadt den Service des Lärmtelefons. Die fachlich geschulten Lärmtelefonberater sind täglich von 20:00 – 24:00 Uhr unter der Rufnummer (06151) 2815 599 erreichbar und kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause. Dieser Service ist für unsere Mieter kostenfrei. Weitere Informationen zum Lärmtelefon erhalten Sie zwischen 7:30 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer: (06151) 2815 498.

Darf ich Haustiere halten?

Die Tierhaltung ist bei der bauverein AG fair geregelt. Kleintiere wie z.B. Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, solange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarschaft nicht stören. Bei Hunden und Katzen liegt der Fall anders – diese Tiere müssen bei der bauverein AG gemeldet werden und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

Der Großteil der bauverein-Liegenschaften ist mit SAT-Anlagen und / oder Kabel-TV ausgestattet. Das Aufstellen und Anbringen eigener SAT-Anlagen ist nicht gestattet. Bei Fragen bezüglich des TV-Empfangs wenden Sie sich an unser Service Center. Telefon: (06151) 2815 444.

Mülltrennung – so geht es richtig

Mit der richtigen Mülltrennung leisten Sie nicht nur einen großen Beitrag für die Umwelt, Sie können auch ganz konkret Geld sparen. Denn wenn in der Gelben oder der Blauen Tonne andere Abfälle als vorgesehen entsorgt werden, fallen zusätzliche Kosten an. Die zahlen Sie als Mieterin oder Mieter. Deshalb sollten Sie Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne und Ihren Papiermüll in der Blauen Tonne entsorgen. In die Recyclingtonne kommen Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium, Verbundstoffe und Styropor. In die Papiertonne gehören Zeitungen, Zeitschriften, Papier- und Pappverpackungen.

Welcher Müll in welche Tonne gehört und welcher nicht, erfahren Sie in unserem Plakat "Richtig Müll trennen".

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Wie ist die Hausreinigung geregelt?

Die Hausreinigung wird in den Liegenschaften der bauverein AG entweder von der Hausgemeinschaft selbst durchgeführt oder aber eine externe Reinigungsfirma ist mit der Reinigung der Gemeinschaftsflächen beauftragt.

Sollte sich eine Hausgemeinschaft dazu entscheiden, die Hausreinigung von einer Firma durchführen zu lassen, so kann dies – bei schriftlicher Zustimmung aller Mieter – beim zuständigen Vermieter beantragt werden.

Liegenschaften mit privater Hausreinigung:

Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen wird wöchentlich und abwechselnd durch die Mieter auf gleichen Stockwerken durchgeführt. Hierbei sind der Flur der eigenen Etage, Treppen, Geländer und Fenster im Treppenhaus bis zum darunterliegenden Stockwerk sowie Gänge und Vorplätze zu reinigen. Jeder Mieter ist zur kleinen turnusmäßigen Hausreinigung (wöchentlich im Wechsel mit den Etagennachbarn) sowie (je nach Liegenschaft) zur großen Hausreinigung verpflichtet. Welcher Mieter wann an der Reihe ist, regelt ein Umlaufplan, der am „Schwarzen Brett“ oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle im Haus ausgehängt ist.

Liegenschaften mit gewerblicher Hausreinigung:

Die Hausreinigung erfolgt im wöchentlichen Turnus durch eine externe Firma. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mietparteien umgelegt. Um die ordnungsgemäße Hausreinigung für die Bewohner sicherzustellen, wird die Arbeitsqualität der beauftragten Reinigungsfirmen in regelmäßigen Abständen überprüft. Dafür finden zum einen unangekündigte Kontrollen in den Liegenschaften statt, zum anderen sind die Firmen dazu verpflichtet, wöchentliche Leistungsnachweise an das Facilitymanagement der bauverein AG zu senden.

Sie haben noch weitere Fragen zur Hausreinigung? Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vermieter, er hilft Ihnen gerne weiter!

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Für ein harmonisches ‚Miteinander‘“.

Broschüre herunterladen

Wie nehme ich am Wohnungstauschprogramm der Stadt Darmstadt und der bauverein AG teil?

Sie möchten Ihre größere Wohnung gegen eine kleinere tauschen und am Wohnungstauschprogramm teilnehmen? Das Wohnungstausch/Umzugsprämien-Programm ist an feste Bedingungen geknüpft. Alle Informationen und Vorteile auf einen Blick finden Sie hier:

Infos zum Wohnungstauschprogramm

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