Geschäftsbericht 2016 der bauverein AG 59
Mitzugehörigkeit
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus anderen
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.950,7 TEUR (i. Vj. 2.040,8 TEUR) und
sonstige Vermögensgegenstände aus Gewinnabführung in Höhe von 7.732,6 TEUR
(i. Vj. 10.110,6 TEUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern enthalten einen Betrag in
Höhe von 16.627,1 TEUR (i. Vj. 16.896,5 TEUR) gegenüber Aktionären.
Ein Teilbetrag von 1.922,4 TEUR (i. Vj. 307,5 TEUR) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen besteht gegenüber Aktionären.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.059,5 TEUR (i. Vj. 3.026,8 TEUR)
und sonstige Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme in Höhe von 120,8 TEUR
(i. Vj. 154,8 TEUR).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten 359,7 TEUR (i. Vj. 171,3 TEUR) aus Steuern
und 0,1 TEUR (i. Vj. 0,0 TEUR) im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Latente Steuern
Die bauverein AG übt ihr Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aus
und verzichtet auf die Bilanzierung der latenten Steuern.
Die aktiven latenten Steueransprüche gehen auf Unterschiede zwischen Handels-
und Steuerbilanz sowie den Verbrauch eines vorhandenen steuerlichen Verlustvortrages
in den folgenden fünf Jahren zurück.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern
saldiert betrachtet. Daraus ergibt sich ein aktiver Überhang, der nicht in der Bilanz
angesetzt wird.
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus Sachanlagen, Finanzanlagen, zum Verkauf
bestimmten Grundstücken und anderen Vorräten, aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
und Rückstellungen.
Die passiven latenten Steuern resultieren aus Sachanlagen und Finanzanlagen.
Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 30,70 % für Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zugrunde gelegt.